Feuerbestattungen - die Einäscherung in Hamburg und Umgebung
Gehört zu den ältesten überlieferten Bestattungsformen und gewinnt in unserem Kulturkreis zunehmend an Bedeutung.
Bis heute ist sie in vielen Teilen der Erde üblich und spätestens seit ihrer rechtlichen Gleichstellung mit der Erdbestattung und der Anerkennung durch die Kirchen entscheiden sich immer mehr Menschen für die Feuerbestattung. Die Feuerbestattung ist die Einäscherung (Verbrennung) des Verstorbenen im Sarg. Sie ist jederzeit möglich, wenn sie der Verstorbene zu Lebzeiten gewünscht hat. Dazu sollte seine handschriftliche Willenserklärung vorliegen.
Wenn diese fehlt, entscheidet dem Gesetz nach der Ehegatte, bzw. die nächsten Angehörigen über die Art der Bestattung.
Die eigentliche Trauerfeier mit Sarg findet vor der Einäscherung statt, entweder in der Friedhofskapelle oder Kirche. Die Urne wird dann zu einem späteren Zeitpunkt im engeren Familienkreis beigesetzt. Möchte man diese doppelte, seelische Belastung vermeiden, entscheidet man sich für eine Urnentrauerfeier mit Urnenbeisetzung, welche nach der Einäscherung stattfindet.Es besteht natürlich auch die Möglichkeit, eine Urnenbeisetzung ohne vorhergehender Trauerfeier durchzuführen.